Zertifizierung

Zertifizierung „Rehabilitationsklinik mit Gefäßexpertise“ sowie „Internist in der Rehabilitation mit Gefäßexpertise“

Download: Newsletter / Informationsschreiben der DGA / DGPR (April 2022)

Download: Prozessbeschreibung Zertifizierung „Rehabilitationsklinik mit Gefäßexpertise“ – Übergangsregelung (ÜR) und regulär sowie „Internist in der Rehabilitation mit Gefäßexpertise“ (ÜR)

Download: Antrag zur Anerkennung als „Internist in der Rehabilitation mit Gefäßexpertise“ (ÜR)

Download: Antrag zur Anerkennung des Zertifikates „Rehabilitationsklinik mit Gefäßexpertise“ (im Rahmen der ÜR)

Interessensbekundung / unverbindliche Voranmeldung zum Kurs „Internist*innen in der Rehabilitation mit Gefäßexpertise“ (noch keine Termine fixiert):  zum DGPR-E-Mail-Formular

Zertifikat "Kardiologische Rehabilitation nach den Qualitätsstandards der DGPR"

Das Zertifikat  „Kardiologische Rehabilitation nach den Qualitätsstandards der DGPR“ bescheinigt, dass die Anforderungen hinsichtlich folgender Kriterien erfüllt werden: Nachweis der Strukturqualität und Prozessqualität, Dokumentation der Ergebnis­qualität (Teilnahme am Register der DGPR), Teilnahme am Audit der DGPR.

Die Einrichtung wird geführt im „Verzeichnis von zertifizierten Herz-Kreislauf-Reha­­­­­bilitations­­­kliniken und ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentren in Deutsch­land, die dem Qualitätsstandard der DGPR entsprechen“. 

Diese Basis-Zertifizierung ist Voraussetzung für den Erwerb der nachfolgenden Zusatzqualifikation „AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker“.  

Die Informations- und Antragsunterlagen können im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Nichtmitglieder bzw. Nichtmitgliedseinrichtungen können diese in der Geschäftsstelle der DGPR anfordern.

Zertifikat „Zertifiziertes Rehabilitationszentrum für Patienten mit Herzunterstützungssystemen“

Das vom Arbeitskreis VAD der DGPR entwickelte Zertifikat bescheinigt, dass die Einrichtung die publizierten Standards der DGPR für die Rehabilitation von Patienten mit Herzunterstützungssystemen erfüllt.

Die Zusatzqualifikation wird seit Ende Juli 2019 an bereits zertifizierte (stationäre) kardiologische Kliniken im Rahmen des Zertifizierungsprozesses durch die DGPR vergeben.

Mitglieds- und Qualitätsstandardeinrichtungen der DGPR können die vollständigen Informations- und Antragsunterlagen im Mitgliederbereich herunterladen oder erhalten diese auf Anforderung von der DGPR-Geschäftsstelle.