Nachfolgegruppen

Als„ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation“ werden die Kosten für die in der Rahmenvereinbarung definierten Leistungen des Rehabilitationssports in Herzgruppen von den Kostenträgern für eine in den meisten Fällen begrenzte Zeit übernommen (vgl. Vereinbarungen zum Rehabilitationssport).

Da die Sekundär­prävention der chronischen Herzkrankheit auch nach Beendigung der sozial­rechtlichen Versorgung eine lebenslange eigenverantwortliche Aufgabe bleibt, empfiehlt sich nach Auslaufen der Verordnung und Vergütung durch die Kostenträger die dauerhafte selbstfinanzierte Teilnahme an der Herzgruppe. Daneben kann es jedoch auch sinnvoll sein, in eine so genannte „Nachfolge­gruppe“ (NG) zu wechseln. Aufbauend auf den in der Herzgruppe erreichten Rehabilita­tionserfolgen verfolgt sie gemeinsam mit ihren Teilnehmern im Grundsatz die gleichen kardiologischen rehabilitativen und sekundärpräventiven Ziele.

Das DGPR-Positionspapier Nachfolgegruppe zur Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen steht hier bereit zum Download.