Qualitätsstandard-Kliniken

QUALITÄTSSTANDARDKLINIKEN DER DGPR

12. DGPR-Klinikverzeichnis: Karte der DGPR-Qualitätsstandardkliniken (Dezember 2007)

12. KLINIKVERZEICHNIS

12. Verzeichnis von zertifizierten Herz-Kreislauf-Rehabilitationskliniken und ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentren in Deutschland, die dem Qualitätsstandard der DGPR entsprechen - Ausgabe Dezember 2007
(Karte zum Vergrößern bitte anklicken).


12. Klinikverzeichnis als postalische Internetversion (Auszug aus dem Originalverzeichnis)

DAS DGPR-KLINIKVERZEICHNIS

Die kardiologische Rehabilitation in der Phase II – WHO Anschlußheilbehandlung wird mit dem Ziel durchgeführt:

* eine möglichst weitgehende Wiederherstellung der kardialen Leistungsfähigkeit des Patienten unter Berücksichtigung aller psychosozialen Aspekte zu erreichen, um dadurch den Patienten in sein soziales und berufliches Umfeld zu reintegrieren.
* eine drohende Pflegebedürftigkeit bei chronisch Kranken abzuwenden und
* das Fortschreiten der Erkrankung durch eine Sekundär-Prävention zu verhindern.

Dafür sind bestimmte inhaltliche, personelle und apparativ-technische Voraussetzungen in stationären kardiologischen Rehabilitationskliniken und ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentren notwendig. Ein Experten-Gremium der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR) hat die Voraussetzungen, die notwendig sind, um eine patientengerechte stationäre und ambulante Rehabilitation durchzuführen, als Qualitätsstandard für kardiologische Rehabilitationskliniken und -zentren definiert.

Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Rehakliniken/-zentren erfüllen diesen Qualitätsstandard (die Erhebung des Qualitätsstandards erfolgte durch Selbstauskunft und durch externe Überprüfung durch die DGPR bzw. bei BfA-Vertragshäusern durch die BfA), so daß betroffene Patienten, einweisende Ärzte und Kostenträger davon ausgehen können, daß in diesen Kliniken der Qualitätsstandard der DGPR für die stationäre und ambulante kardiologische Rehabilitation der Phase II – WHO (Anschlußheilbehandlung) gewährleistet ist.

Prof. Dr. med. Marthin Karoff (Sprecher Ausschuss Phase II)

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