Aufgaben der DGPR

Im Hinblick auf die Ziele der umfassenden kardiologischen Prävention und Rehabilitation setzt sich die DGPR folgende Aufgaben:

Vertretung der Interessen von Herz- und Kreislaufkranken bzw. von risikobehafteten Mitbürgern gegenüber dem Gesetzgeber, gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern, Behörden usw.

  • Mitwirkung bei der Gesundheitserziehung und Laienaufklärung hinsichtlich Risikofaktoren, Zivilisationskrankheiten und Wiederbelebung.
  • Erarbeitung und Fortschreibung von Qualitätsstandards für die stationäre und ambulante kardiologische und angiologische Prävention und Rehabilitation.
  • Wissenschaftliche Untersuchungen auf dem Gebiet der kardiovaskulären Prävention und Rehabilitation, Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern und Forschungsgruppen auch international, Koordination der Forschung auf dem Gebiet der nationalen kardiologischen Prävention und Rehabilitation.
  • Planung und Koordination des weiteren Ausbaues eines flächendeckenden Netzes von Herzgruppen, Koordinierung der regionalen Tätigkeit der Landesorganisationen.
  • Unterstützung beim Aufbau von Landesorganisationen in den neuen Bundesländern.
  • Planung und Koordinierung des Auf- und Ausbaues eines bundesweiten Netzes von Präventionsgruppen (Sekundärprävention).
  • Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen für die ärztliche Leitung von Herzgruppen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportärzebund und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung sowie Erarbeitung von Richtlinien zur Weiterbildung zu Herzgruppenärzten und zu Übungsleitern von Herzgruppen.
  • Fortbildung von Ärzten und Mitarbeitern des interdisziplinären Teams in der Prävention und Rehabilitation.